PHYSIOFINANZ

Zeit für Patienten oder das Leben
statt lästiger Buchhaltungsarbeiten

PHYSIOFINANZ

Mit PHYSIOFINANZ werden die lästigen Buchhaltungsarbeiten ganz einfach und Sie gewinnen kostbare Zeit für Ihre Patienten – oder einfach Ihr Wochenende.

Belege

Sie schicken uns alle Ihre Buchhaltungsbelege einmal pro Monat oder öfters per Post zu. Wenn Sie wünschen, können Sie Ihre Belege auch einscannen und uns per eMail zuschicken. Die Originalbelege bleiben dann bei Ihnen.

Wenn Sie auch unseren Service PHYSIOABRECHNUNG nutzen, liegen uns Ihre Abrechnungen mit Krankenkassen und Privatpatienten ohnedies bereits digital vor.

Auswertungen

Ihre Buchhaltung wird monatsaktuell erstellt. Oder nach Wunsch auch zum Quartal oder Halbjahr. Nur wenige Tage nach dem Stichtag erhalten Sie Ihre aktuellen Auswertungen per eMail. Wenn Sie zur Umsatzsteuer veranlagt sind, erledigen wir selbstverständlich auch die Voranmeldungen für Sie.

Die Verbuchung erfolgt auf Basis des Kontenrahmens SKR-81, den wir für physiotherapeutische Praxen optimiert haben und als Einnahmen-Überschuß-Rechnung (EÜR) im Sinne des § 4.3 EStG .

Zahlungen

Ihre Zahlungen möchten Sie nicht aus der Hand geben und weiterhin selbst Überweisungen tätigen. Denn niemand weiß so gut wie Sie, welche Rechnungen in Ordnung sind. Den Eingang der Zahlungen überwachen wir selbstverständlich und erledigen auch das Mahnwesen.

Mahnwesen

Für Ihre Patienten eine gute Leistung zu erbringen ist für Sie selbstverständlich. Trotzdem bleibt leider bisweilen die Bezahlung Ihrer Privatrechnung aus.

Als zusätzliche Leistungen können Sie von uns regelmäßig freundliche Erinnerungs- und Mahnschreiben an Ihre säumigen Patienten erhalten.

Ihr persönlicher Ansprechpartner

Sie haben bei PHYSIOFINANZ Ihre persönliche Buchhalterin. Sie kennt Sie und steht Ihnen bei Fragen Rede und Antwort. Sie verfügt über langjährige Berufserfahrung und nimmt regelmäßig an Fortbildungen teil. So ist sie immer aktuell über Veränderungen informiert. Ihre Buchhalterin kümmert sich um Ihre Buchhaltung und Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung.

Steuerberater

Ihr Steuerberater ist auch unser Partner und wir arbeiten mit ihm problemlos zusammen. Für die Erstellung des Jahresabschlusses können die Buchhaltungsdaten selbstverständlich im DATEV-Format bereitgestellt werden.

Wir übernehmen auf der Basis der uns übermittelten Belege ausschließlich die Erfassung und Verbuchung der Geschäftsvorfälle im Sinne des § 6 StBerG.